Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Die Versicherungsleistung für ein gestohlenes Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen ist eine Betriebsentnahme.
Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen ist für angeschlagene Unternehmen eine erhebliche Belastung, weshalb das Unternehmen den Erlass oder die Umgehung der Steuer anstreben sollte.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihren Geschäftswagen jetzt auch dann als Betriebsvermögen behandeln, wenn die berufliche Nutzung unter 50 % liegt.
Nicht nur der Freibetrag für eine Betriebsveräußerung sinkt ab 2004, sondern es steigt auch der Steuersatz, mit dem der Ertrag aus der Veräußerung zu versteuern ist.
Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.
In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.
Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.
Ab 2004 kommt das neue Formular EÜR für die Einnahme-Überschussrechnung. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich auf dieses neue Formular einstellen, damit sie die notwendigen Konten einrichten.
Unternehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keinen Mindestbetriebsausgabenabzug geltend machen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12