
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Versicherungsentschädigung nach einem Kfz-Diebstahl eine Betriebseinnahme ist, wenn das gestohlene Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehörte. Jedenfalls gilt dies im Umfang der betrieblichen Nutzung. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug vor oder während einer Privatfahrt gestohlen wurde.
Offen blieb, ob dies auch für den privaten Nutzungsanteil gilt. Möglich ist, dass der darauf entfallende Teil der Entschädigung als Privateinnahme anzusehen ist. In diesem Fall wäre aber eine Nutzungsentnahme zu versteuern, d. h. die durch Abschreibungen entstandenen stillen Reserven, die im Zweifel der Höhe nach der Versicherungsleistung entsprechen oder diese wegen der üblichen Selbstbeteiligung sogar übersteigen, werden aufgedeckt.