
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Früher war es nicht möglich, dass Freiberufler und kleine Unternehmer, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, einen Geschäftswagen als Betriebsvermögen behandelten, wenn die betriebliche Nutzung unter 50 % lag. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. So genanntes gewillkürtes Betriebsvermögen ist nur dann ausgeschlossen, wenn die betriebliche Nutzung geringfügig ist. Als geringfügig wird eine betriebliche Nutzung von unter 10 % angesehen. Somit kann ein Geschäftswagen bei einer betrieblichen Nutzung von unter 50 % bis zu einer Nutzung von 10 % als Betriebsvermögen mit dem entsprechenden Betriebsausgabenabzug behandelt werden.