Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt sind.
Sowohl das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister als auch die Pflichtveröffentlichungen von Kapitalgesellschaften werden zukünftig elektronisch geführt.
Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.
Die Beiträge eines Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Gewinnverteilung einer Personengesellschaft kann nur ausnahmsweise nachträglich geändert werden.
Die neuen Richttafeln 2005 G sind jetzt verbindliche Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen.
Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten rigoros durchgesetzt.
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
 
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