Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Anfang | << | 76 77 78 79 80 [81] 82 83 84 85 86 | >> | Ende

Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Die für eine Ansparabschreibung erforderliche Rücklage müssen Sie für jede geplante Investition einzeln bilden - eine Sammelrücklage ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zulässig.
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
Bei Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde sollten Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger beachten.
Seit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.
Auch bei Unternehmern kommt es für die Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die ungleiche Behandlung von Unternehmern, Freiberuflern und Land- und Forstwirten bei der Gewerbesteuer verfassungskonform ist.
Auch ein von der Buchhaltungspflicht befreiter Unternehmer muss eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge führen.
Der Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgabe hängt von Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung ab - auch bei Berufsgruppen mit einer Schweigepflicht.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12