Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Trotz einer Änderung der Steuerbefreiungsregelung für Bildungsleistungen behalten die bisherigen Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden ihre Gültigkeit.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele wei-tere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Ab 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat.
Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.
Durch eine Gesetzesänderung soll künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde mehr für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht nötig sein, was aber zu Unsicherheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung führt.
Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.
 
psnk-fepl 2025-02-14 wid-87 drtm-bns 2025-02-14