Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Viele Freistellungsbescheinigungen sind ausgelaufen

Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.

Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer, so ist der Leistungsempfänger verpflichtet, bei Auftragswerten von über 5.000 Euro von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % vorzunehmen. Der Steuerabzug wird vermieden, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird.

Da die Freistellungsbescheinigungen in der Regel für 3 Jahre ausgestellt worden sind und die Bauabzugsteuer am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sind die ausgestellten Freistellungsbescheinigungen in den meisten Fällen mit Ablauf des vergangenen Jahres abgelaufen. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sollten daher prüfen, ob die ihnen vorliegenden Freistellungsbescheinigungen noch gültig sind.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12