Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Excel-Tabelle ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten rigoros durchgesetzt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte angeschlossen und entschieden, dass die Erfassung der Privatfahrten von Arbeitnehmern mit firmeneigenen Kfz in einer Excel-Tabellenkalkulation nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass durch dieses Programm nachträgliche Änderungen weder verhindert noch hinreichend dokumentiert werden können.

Da ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorlag, soll nach der Auffassung des Finanzgerichts die 1 %-Regelung zur Anwendung kommen. Auch wenn ein normales Fahrtenbuch geführt wird, muss dies sehr sorgfältig geschehen. Denn wie das Finanzgericht Düsseldorf ebenfalls festgestellt hat, wird das komplette Fahrtenbuch verworfen, wenn es nicht ordnungsgemäß geführt ist, also Eintragungen falsch sind oder fehlen. In diesem Fall ist ebenfalls die 1 %-Regelung anzuwenden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12