Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Anfang | << | 18 19 20 21 22 [23] 24 25 26 27 28 | >> | Ende

Wegen der erneuten Gesetzesänderung bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Metallen hat das Bundesfinanzministerium auch die Nichtbeanstandungsregelung ausgeweitet.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transporthilfsmitteln geäußert.
Zum Jahreswechsel ändern sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden.
Der Leistungsempfänger kann nicht direkt beim Finanzamt die Erstattung von zu Unrecht bezahlter Umsatzsteuer geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit dem Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen befasst und dabei die Verbuchung auf einem separaten Konto als Möglichkeit anerkannt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit einem Schreiben zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Oktober 2014 geäußert.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12