Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Metallen

Wegen der erneuten Gesetzesänderung bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Metallen hat das Bundesfinanzministerium auch die Nichtbeanstandungsregelung ausgeweitet.

Das Bundesfinanzministerium hat seine Nichtbeanstandungsregelung zur Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von bestimmten Metallen erneut ergänzt. Schon im vergangenen Jahr hatte das Ministerium die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Weil aber durch das Zollkodexanpassungsgesetz viele Sachverhalte wieder aus der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeklammert wurden, gilt die Nichtbeanstandungsregelung nun bis zum 30. Juni 2015 auch in den Fällen, in denen die Beteiligten von einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgegangen sind, obwohl nach der Gesetzesänderung keine Umkehr mehr vorliegen würde.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12