
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein Unternehmen mietete für seine weit entfernt wohnenden Geschäftsführer drei Wohnpavillons an und stattete sie mit Inventar aus. Für die Möbel kann das Unternehmen aber keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Überlassung der Geschäftsführerwohnungen liegt auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären. Anders als bei einer Auswärtstätigkeit liegt ein überwiegend unternehmerisches Interesse dann nicht vor, wenn Wohnung und Inventar von vornherein mit der Absicht einer unentgeltlichen Wertabgabe angemietet oder angeschafft werden, mit der das private Wohnbedürfnis von Mitarbeitern gedeckt wird.