Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuererstattung als Betriebseinnahme

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern führt eine Umsatz- oder Vorsteuererstattung zu einer Betriebseinnahme. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Rechnung später steuerlich nicht anerkannt wird und der Unternehmer daher die Vorsteuererstattung zurückzahlen muss. Damit fällt zwar der Betriebsausgabenabzug für die Umsatzsteuerzahlung weg, die Betriebseinnahme bleibt aber weiter bestehen.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12