Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Anfang | << | 45 46 47 48 49 [50] 51 52 53 54 55 | >> | Ende

Auch ohne expliziten Ablehnungsbescheid der Familienkasse haben ausländische Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer keinen Anspruch auf Kindergeld.
Auch ein Eigenanteil des Arbeitnehmers führt nicht dazu, dass seine Beiträge in die Durchschnittsberechnung einfließen, wenn der Direktversicherungsbeitrag über 2.148 Euro liegt.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern muss einem Fremdvergleich standhalten.
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Vor allem Arbeitgeber sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen.
Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.
Überlässt ein Textilhersteller seinen Mitarbeitern Kleidung, so ist dies als Arbeitslohn zu versteuern, selbst wenn dadurch in erster Linie der Verkauf eigener Produkte gefördert werden soll.
Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.
Die Abgeltung eines Freizeitausgleichs für Feiertagsarbeit ist nicht steuerfrei, da die Feiertagsarbeit nicht zusätzlich vergütet, sondern ein Ausgleichsanspruch erworben wurde.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12