Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern

Ein Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern muss einem Fremdvergleich standhalten.

Das Arbeitsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt

sein Studium finanziert erhält,

ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und

im Gegenzug lediglich dazu verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben und in den Semesterferien ohne eigenen Aufgabenbereich oder feste Arbeitszeiten in der Kanzlei mitzuarbeiten.

Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Vater mit einem weiteren familienfremden Studenten eine vergleichbare Vereinbarung getroffen hatte, die jedoch bereits nach wenigen Monaten einvernehmlich wieder gelöst wurde. Das Scheitern des Fremdvergleichs führt dazu, dass die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Sohn resultierenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13