Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Neben der Erhöhung des Normalsteuersatzes auf 19 % treten zum Jahreswechsel noch eine ganze Reihe anderer Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2007 gilt der um 3 % erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %. Damit verbunden ist eine Fülle von Übergangs- und Sonderregelungen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.
Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers.
Einnahmen-Überschuss-Rechner können den im Vorjahr vergessenen Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer nicht im laufenden Jahr nachholen.
Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Wird eine Rechnung an einen Dritten adressiert, so muss aus ihr unzweifelhaft der Leistungsempfänger hervorgehen.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12