Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Anfang | << | 39 40 41 42 43 [44] 45 46 47 48 49 | >> | Ende

Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkws durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters, wodurch er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ob bei der Abgabe von Hardwarekomponenten zu einem Netzbenutzungsvertrag eine einheitliche Leistung vorliegt, richtet sich danach, ob die Abgabe einer unselbstständigen Neben- oder selbstständigen Hauptleistung entspricht.
Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung wird nicht nur für Ostdeutschland weiter verlängert, sondern auch in Westdeutschland zum 1. Juli 2006 verdoppelt.
Die Regelungen zum Tausch mit Baraufgabe gelten auch für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen.
Die Umwandlung einer Schuld erfüllungshalber führt nicht zur Vorsteuerberichtigung.
Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Die Wertminderungsentschädigung bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs ist beim Leasinggeber ein umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt.
Für die wirksame Verlagerung des Leistungsortes genügt nicht die Angabe der USt-IdNr. im Briefpapier.
Das Bundesfinanzministerium hat zur Angabe des Lieferzeitpunktes in Rechnungen Stellung genommen.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12