Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schadensersatz führt nicht zur Vorsteuerberichtigung

Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.

Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung bringt den Zahlungsanspruch des Verkäufers nicht zum Erlöschen, sondern verschafft dem Käufer einen eigenständigen Anspruch, der nichts mit der Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlung zu tun hat. Es stehen sich der Zahlungsanspruch und der Schadensersatzanspruch gegenüber. Da der Kaufpreis unberührt bleibt, ändert sich auch die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht. Die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung sind daher nicht gegeben. Hätten sich Käufer und Verkäufer auf eine Minderung geeinigt, wäre der Entgeltanspruch nachträglich abgeändert worden und eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen gewesen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12