Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfe läuft in allen Fällen bis 31. Dezember 2021
Dass zinsfreie Verbindlichkeiten in der Bilanz mit 5,5 % abzuzinsen sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen hängt für Einnahmen-Überschuss-Rechner vom Tag der Übermittlung der Steuer(vor)anmeldungen ab.
Ab 2022 können bestimmte Personengesellschaften sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.
Selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche sind gemischt genutzte Gebäude schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen.
Bei der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung eines Gesellschafters vorliegt, sind dem Gesellschafter die Anteile seiner minderjährigen Kinder nicht zuzurechnen, wenn für diese eine Ergänzungspflegschaft bestellt ist.
Durch einen erneuten Zuschuss aus der Bundeskasse soll die Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 unverändert bei 4,2 % liegen.
Mit Ausnahme der Restart-Prämie führt die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe unverändert bis zum Jahresende fort.
Auch für geringfügige Aufwendungen gibt es kein Wahlrecht zum Verzicht auf einen aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12