
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr sieht das Steuerrecht eine Abzinsung mit einem Zinssatz von 5,5 % vor. Wie bei anderen in den Steuergesetzen festgeschriebenen Zinssätzen gibt es auch um diese Regelung immer wieder Streit mit dem Finanzamt darüber, ob der Zinssatz in einer langen Niedrigzinsphase noch angemessen ist. Das Finanzgericht Münster hält die Regelung jedoch für verfassungsgemäß und hat eine Klage dagegen abgewiesen.
Das Gebot der Abzinsung von Verbindlichkeiten sei eine sachgerechte Typisierung, zumal die Abzinsung nur eine temporäre Gewinnverschiebung und damit keine dauerhafte steuerliche Belastung bewirkt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Zinshöhe bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen seien daher nicht auf die Abzinsung übertragbar. Das Finanzgericht hat aber die Revision zugelassen und noch darauf hingewiesen, dass sich die Abzinsung durch entsprechende Gestaltungen komplett vermeiden lässt, beispielsweise durch Kettendarlehen, die für weniger als zwölf Monate gewährt und immer wieder verlängert werden, oder durch Vereinbarung eines Zinssatzes knapp über 0 %.