
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Mit einer Ergänzung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als Ausgleichszahlung erhält, Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung sind. Mit dieser Änderung erübrigt sich künftig die Frage, ob die Ausgleichszahlung in solchen Fällen als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt oder als umsatzsteuerfreier Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu werten ist.
Es ist nun also klar, dass der Telekommunikationsanbieter auf die Ausgleichszahlung Umsatzsteuer abführen muss und dementsprechend der Kunde einen Vorsteuerabzug geltend machen kann, sofern der Vertrag mit einer Tätigkeit in Verbindung steht, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Änderung gilt in allen offenen Fällen.