Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Die verantwortlichen Bundesministerien haben sich überraschend darauf verständigt, das ELENA-Verfahren einzustellen.
Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt.
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Zuwendungsbetrags pro Arbeitnehmer bleiben die Kosten für nicht teilnehmende Arbeitnehmer unberücksichtigt.
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
In mehreren Fällen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zum Sachbezug geändert und schafft damit neuen Gestaltungsspielraum für die Zuwendung von Sachbezügen.
Der Zuschlag für die Privatnutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird nur für tatsächlich gefahrene Strecken fällig.
Ein Programmierfehler führt zu einem Verwirrspiel um die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nachträgliche Ein- oder Umbauten am privat genutzten Firmenwagen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12