
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Betriebsfestes gilt eine Freigrenze von 110 Euro. Auf Familienangehörige entfallende Zuwendungen werden dabei dem Arbeitnehmer zugerechnet. Wie hoch die auf einen Arbeitnehmer entfallende Zuwendung tatsächlich ist, ist jedoch nicht immer klar. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass bei der Berechnung die Kosten, die auf die angemeldeten aber nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, abzuziehen sind. Durch diese Aufwendungen seien die teilnehmenden Arbeitnehmer schließlich nicht bereichert worden. In dem Fall nahmen von den 600 angemeldeten Personen nur 348 am Betriebsfest teil.