Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren ist.
Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Abziehbarkeit der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums auseinandergesetzt.
Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein.
Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12