Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

Zwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.

Ein Treppenlift ist ein medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne und damit grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung für den Abzug ist aber die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Attests, das vor dem Einbau des Treppenlifts erstellt wurde. Mit dieser Entscheidung setzt das Finanzgericht Münster die Änderung aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 durch, mit dem die Attestpflicht gesetzlich verankert wurde.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12