Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Selbst wenn die außergewöhnlichen Belastungen in einem Kalenderjahr höher sind als das steuerpflichtige Einkommen, ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht möglich.
Die Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Wer Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen.
Wenn sich Ehegatten für die Einzelveranlagung entschieden haben, ist auch eine hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags vom Berechtigten auf den anderen Ehegatten möglich.
Zahlt der Unterhaltsverpflichtete wegen Zahlungsunfähigkeit nicht wie vereinbart die Steuerlast des Unterhaltsempfängers, ist dies kein Grund für einen Erlass der Steuer.
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.
Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus.
Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.
Auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei einer Bonuszahlung der Krankenkasse möglich.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12