Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Selbst getragene Krankheitskosten eines Privatversicherten

Wer Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen.

Als Anreiz für ein wirtschaftliches Verhalten des Kunden gibt es in verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherer eine Beitragsrückerstattung, wenn über das Jahr hinweg keine Krankheitskosten geltend gemacht werden. Wer deswegen die angefallenen Kosten einfach selbst trägt, statt sie bei der Versicherung geltend zu machen, kann die Ausgaben allerdings weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellt klar, dass ein Abzug als Sonderausgaben nicht in Frage kommt, weil die Ausgaben selbst keine Beiträge zur Krankenversicherung sind. Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung wiederum müssten die Ausgaben zwangsläufig anfallen, ohne dass sich der Steuerzahler den Kosten entziehen kann.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12