Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Anfang | << | 52 53 54 55 56 [57] 58

Ein Arbeitnehmer ist seinem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er sich während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält.
In der vergangenen Woche wurde von Arbeitsminister Walter Riester der Entwurf zur Rentenreform vorgelegt
Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.
Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.
Das im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes geplante Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf EDV-Systeme ist auf das Jahr 2002 verschoben worden.
Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber die Familienentlastung in zwei Stufen ab 2000 und 2002 neu regeln. Die erste Stufe ist nunmehr im Gesetz zur Familienförderung gesetzlich ab 2000 geregelt worden.
Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Es greift ins bestehende Vertragsrecht ein und führt zu nicht unwesentlichen Veränderungen.
Die Betriebsprüfungsordnung wird neugefaßt. Dabei soll es zu kleinen Änderungen kommen, die möglicherweise aber beträchtliche Auswirkungen zeigen werden.
Die Beschlagnahme von E-Mails ist nur zulässig, sofern sie unter die Überwachung der Telekommunikation zur Aufklärung besonders schwerer, einzeln aufgeführter Straftaten fällt.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12