Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.

Mit Stand vom 14.04.2000 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 im Internet bekannt gemacht. Der Entwurf kann unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Fachabteilungen/Infos, Besitz und Verkehrsteuern abgerufen werden.

Die Lohnsteuerrichtlinien 2000 werden in der geänderten Fassung beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2000 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2000 zukommen, anzuwenden sein. Sofern geänderte Vorschriften des EStG betroffen sind, die vor dem 01.01.2001 anzuwenden sind, werden die Lohnsteuerrichtlinien auch für frühere Zeiträume Geltung haben. Dies gilt auch bezüglich des Werbungskostenabzugs, wenn die Richtlinien nur erläuternde Funktion haben und keine nachteilige Wirkung für den Arbeitnehmer aufweisen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12