Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verwaltungsrecht

Überblick zu Leistungen im Verwaltungsrecht:

  • Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
  • Beratung bei Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie von Vorhabenplänen und Erschließungsplänen
  • Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen
  • städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
  • Planentschädigung und Amtshaftung
  • Beratung von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen in beitrags- und abgaberechtlichen Angelegenheiten
  • Erschließungsbeiträge/Straßenausbaubeiträge
  • Beiträge und Gebühren für leitungsgebundene Einrichtungen
  • Beratung und Erstellung behördlicher Entscheidungen

Wir bieten unseren Mandanten ein weites Spektrum verwaltungsrechtlicher Tätigkeit. Wir beraten und vertreten vor allem Kommunen, Unternehmen und Bürger in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechtes, sowohl außergerichtlich im Verwaltungsverfahren als auch gerichtlich bis hin zur obersten Gerichtsbarkeit. Wir sind auch rechtsgestaltend tätig, sei es bei der Beratung und Erstellung öffentlich-rechtlicher Verträge, Satzungen oder behördlicher Entscheidungen.

Gerade im Kräfteverhältnis Behörde – Bürger zeigt es sich häufig als notwendig, konfliktlösend tätig zu sein. Lässt sich ein Konflikt nicht lösen, so beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl im Vorverfahren als auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der Hauptsache.

 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-41 drtm-bns 2025-03-12