Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Ertragsteuerliche Behandlung einer Investitionszulage

Die Investitionszulage zählt nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Die Investitonszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Demnach findet eine Besteuerung der Investitionszulage nicht statt. Daher ist es auch falsch, sie als steuerfreie Einnahme zu bezeichnen. Bei der Investitionszulage handelt es sich um eine Vermögensmehrung, die außerhalb der Besteuerung angesiedelt ist.

Die Investitionszulage mindert nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts. Dadurch wird die Steuerneutralität der Investitionszulage gewahrt. Die Abschreibung wird nur nach den tatsächlich aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bemessen. Die erhaltene Investitionszulage bleibt unberücksichtigt.

Aufwendungen, die Ihnen als Anspruchsberechtigtem im Zusammenhang mit der Investitionszulage entstehen, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Zu diesen Aufwendungen können Rechts- und Steuerberatungskosten ebenso gehören wie innerbetriebliche Kosten für die Buchhaltung und die Steuerabteilung.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12