Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Sponsoring-Maßnahmen

Als Unternehmer können Sie Sponsoring-Maßnahmen als Betriebsausgaben geltend machen.

Sponsoring wird als die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen verstanden, die sportliche, kulturelle, kirchliche, wissenschaftliche, soziale ökologische oder ähnliche Ziele verfolgen. Zuwendungen dieser Art können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei ist es nicht notwendig, dass Sie eine angemessene Gegenleistung erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass die Geld- oder Sachleistung von Ihnen als Sponsor und Ihre erstrebten Werbeziele gleichwertig sind. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsausgabenabzug dann nicht zulässig ist, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Ihren Leistungen und Ihren wirtschaftlichen Vorteilen besteht.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12