
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eines Tages erhalten Sie ein freundliches Schreiben von einem Schuldner, der Ihnen einen größeren Betrag schuldet. In dem Schreiben schildert der Schuldner seine schwierige Lage, er bittet um Verständnis, verweist auf den beiliegenden Scheck und erklärt, wenn der Scheck eingelöst wird, sei die Restforderung erlassen. Wer diesen Brief nicht genau liest und den Scheck einlöst, der ist in die Erlassfalle getappt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Falle mit der Einlösung des Schecks zugeschnappt, auch wenn damit eine größere Forderung erlassen wird. Also, wenn Sie einen netten Brief von einem Schuldner bekommen, dem ein Scheck über einen kleineren Betrag beiliegt, dann heißt es, vorsichtig zu sein und den Brief Wort für Wort zu lesen. Im Zweifelsfalle sollten Sie den Scheck lieber nicht einlösen, damit Sie keinen größeren Schaden erleiden.