Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Neufassung der Gewerbeordnung

Zum 1. Januar 2003 tritt die "entrümpelte" Neufassung der Gewerbeordnung in Kraft.

Als Teil der viel beschworenen Entbürokratisierung wurde die Gewerbeordnung einer kompletten Überarbeitung unterzogen. Zum 1. Januar 2003 tritt die Neufassung in Kraft. Kernstück des Gesetzes ist die Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in moderner Form. Die bisher 29 nur noch schwer lesbaren Vorschriften werden auf sechs neu formulierte arbeitsrechtliche Grundnormen zurückgeführt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Nicht mehr zeitgemäße oder sonst überflüssige Vorschriften wie beispielsweise über Lohnbücher oder Lohnzahlung in Gaststätten, werden aufgehoben. Das gilt vor allem auch für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung noch vereinzelt enthalten waren. Hier wird die schon vor Jahren begonnene Bereinigung konsequent zu Ende gebracht. Soweit erforderlich, werden die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in die Arbeitsstättenverordnung überführt, zum Beispiel Vorschriften über Gemeinschaftsunterkünfte und Bestimmungen über Sanitärräume.

Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie tragen gleichzeitig einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. So wurde der Grundsatz der Vertragsfreiheit für Arbeitsverträge konkretisiert, das Weisungsrecht des Arbeitgebers wurde gemäß den Entscheidungen der Rechtsprechung überarbeitet. Darüber hinaus wurden auch im gewerberechtlichen Teil der Gewerbeordnung etliche Verbote, Erlaubnisse und Anzeigepflichten gestrichen und insbesondere die Gewerbeanzeige überarbeitet.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12