Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abbau von Steuervergünstigungen

Viele der vom Bundesfinanzminister geplanten Steuererhöhungen im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz sind bei dem Kompromiss, der mit dem Bundesrat erzielt wurde, auf der Strecke geblieben. Der Rest betrifft vor allem Unternehmen.

Der Bundesfinanzminister ist mit seinen geplanten Steuererhöhungen weitgehend gescheitert. Der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor. Auf der Strecke geblieben sind die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Eigenheimzulage und zur Dienstwagenbesteuerung. Hier ist alles beim Alten geblieben. Dies gilt auch für die geplanten Änderungen beim Verlustabzug durch die Einführung einer Mindeststeuer und für die Veränderungen bei den privaten Veräußerungsgeschäften durch eine Pauschalbesteuerung von 15 %.

Beschlossen wurde ein Moratorium und eine zeitliche Streckung der Körperschaftsteuerguthaben. Für Gewinnausschüttungen, die nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 erfolgen, findet keine Körperschaftsteuererstattung statt. Nach dem Ende des Moratoriums werden die Guthabenerstattungen zusätzlich dadurch begrenzt, dass jährlich nur der Bruchteil des Gesamtguthabens ausgezahlt werden kann, der bei einer fiktiven, linearen Verteilung des Guthabens auf die Restlaufzeit bis 2019 entfiele. Wegen des Moratoriums ist die Verfallfrist für die Körperschaftsteuerminderung von 2016 um 3 Jahre bis 2019 verlängert worden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12