
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für Mitarbeiter im Außendienst sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung abschließen, damit Sie bei einem Unfall nicht zu Zahlungen herangezogen werden können. Versicherungsnehmer sollte nicht das Unternehmen, sondern der Mitarbeiter sein. Andernfalls fallen im Schadenfall hohe Lohnsteuer- und Sozialversicherungszahlungen an.
Sind die Mitarbeiter die versicherten Personen, so sind die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsprämien Arbeitslohn. Allerdings sind nur 60 % der Prämien Arbeitslohn, da es sich teilweise um eine steuerfreie Reisekostenvergütung handelt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Lohnsteuer mit 20 % zu pauschalieren, sofern es sich um eine Gruppenunfallversicherung handelt und der auf den einzelnen Mitarbeiter entfallende anteilige Beitrag ohne Versicherungsteuer nicht mehr als 62 ? im Kalenderjahr beträgt. Bei einer Lohnsteuerpauschalierung fallen keine Sozialabgaben an.