Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Aktien als Betriebsvermögen

Wertpapiere, die ohne Gesellschafterbeschluss gekauft werden, können kein Betriebsvermögen sein.

Kauft der Gesellschafter einer Personengesellschaft ohne einen einvernehmlichen Gesellschafterbeschluss Wertpapiere, dann gehören diese Aktien zu seinem Privatvermögen. Die Folge daraus ist, dass auch Verluste aus dieser Beteiligung keine Betriebsausgaben sind. Notwendiges Betriebsvermögen kann die Beteiligung nur sein, wenn der Gesellschaftszweck das vorsieht, und bei den meisten Unternehmen ist das nicht der Fall. Und damit die Aktien zu gewillkürtem Betriebsvermögen werden, muss es einen Beschluss der Gesellschafter über die Anschaffung der Wertpapiere geben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13