Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erleichterte Teilwertabschreibung

Ein neues Urteil erleichtert die Teilwertabschreibung insbesondere von Gebäuden, da nur noch auf einen Wertprognosezeitraum von fünf Jahren abzustellen ist.

Die Finanzverwaltung akzeptiert Teilwertabschreibungen nur dann, wenn der Teilwert am Bilanzstichtag den Wert unterschreitet, der nach Ablauf der halben planmäßigen Restnutzungsdauer zu Buche steht. Das Finanzgericht Münster hat jetzt gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass nur auf einen Zeitraum von fünf Jahren abzustellen ist. Das Finanzgericht argumentiert, dass eine begründete Wertprognose nur für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren möglich ist. Liegt der Teilwert während dieses Zeitraums unter dem planmäßig abgeschriebenen Buchwert, muss von einer dauernden Wertminderung ausgegangen werden. Durch diese Rechtsprechung werden Teilwertabschreibungen bei Gebäuden erheblich erleichtert.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13