Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Das Bundesfinanzministerium hat Regeln zur Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben über die Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen herausgegeben. Demnach müssen Sie Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzinsen. Davon ausgenommen sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Sind mehrere Teilbeträge zu entrichten, ist die Rückstellung entsprechend aufzuteilen. Bei Sachleistungsverpflichtungen (Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen) ist auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt abzustellen.

Verpflichtungen, die im laufenden Geschäftsbetrieb entstehen, zum Beispiel eine Rekultivationsverpflichtung, sind ratierlich anzusammeln und entsprechend abzuzinsen. Die Berechnung hat tagegenau zu erfolgen. Das Kalenderjahr wird mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen gerechnet. Steuerschulden sind nicht abzuzinsen, da diese nach dem Gesetz verzinst werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13