
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft gilt stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft neben einer gewerblichen Tätigkeit auch eine andere Tätigkeit, zum Beispiel eine Verwaltungstätigkeit, ausübt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass diese sog. Abfärberegelung nicht gegen den Gleichheitssatz verstößt, auch wenn für Einzelunternehmer diese Regelung nicht gilt. Bei Einzelunternehmen sind weiterhin die unterschiedlichen Einkunftsarten getrennt zu ermitteln. Diesen Unterschied in der Besteuerung können Einzelunternehmer zu ihrem Vorteil nutzen, wenn ihre Geschäftstätigkeit unter verschiedene Einkunftsarten fällt. Auf diese Weise können Einzelunternehmer Gewerbesteuer sparen.