Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Angaben bei der Bildung einer Ansparrücklage

Die Finanzverwaltung knüpft rigide Aufzeichnungspflichten an die Bildung von Ansparrücklagen.

Aus der gesetzlichen Regelung folgt, dass eine Ansparrücklage für jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bilden ist. Die Bildung und Auflösung der Rücklage muss in der Buchführung verfolgt werden können. Hieraus folgert der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung, dass die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage so genau bezeichnet werden muss, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde. Neben der Funktion müssen auch die voraussichtlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes aufgezeichnet werden.

Wie das Finanzgericht Köln aber jetzt entschieden hat, ist der genaue Investitionszeitpunkt nicht nach Monat, Quartal oder Jahr anzugeben. Allerdings wurde gegen dieses Urteil eine vom Finanzgericht zugelassene Revision eingelegt. Es ist daher zu empfehlen, auch zum Investitionszeitpunkt eine Aufzeichnung zu machen. Das Finanzgericht ist weiterhin der Auffassung, dass für das gleiche Wirtschaftsgut erneut eine Investitionsrücklage gebildet werden kann, nachdem eine frühere Rücklage aufgelöst worden ist. Diese Auffassung wird vom Fachschrifttum geteilt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13