
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Unternehmer hatte ein Darlehen aufgenommen, welches als Dauerschuld behandelt wurde, daher wurde die Hälfte der Zinsen zur Berechnung der Gewerbesteuer dem Gewinn hinzugerechnet. Das Darlehen war durch eine Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank abgesichert. Hierfür musste das Unternehmen jährlich eine Bürgschaftsgebühr entrichten. Das Finanzamt wollte die Avalgebühr den Dauerschuldzinsen hinzurechnen. Das Finanzgericht München entschied jedoch, dass eine Avalgebühr nicht als Dauerschuldzinsen behandelt werden kann. Eine Avalgebühr ist kein Entgelt für eine Kapitalüberlassung, sie wird für die Sicherung des Darlehens gezahlt. Zudem wird die Avalgebühr nicht an den Kreditgeber, sondern an einen Dritten gezahlt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.