Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge

Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.

In der Beratung zu einer Unternehmensnachfolge ist ein Stillstand eingetreten. Der Grund ist, dass im letzten Jahr ein Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Kern des Gesetzesentwurfs ist die unverzinsliche Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Übertragung von unternehmerischen Vermögen. Die gestundete Steuer soll zum Ende jeden Jahres in Höhe eines Zehntels des ursprünglichen Betrages erlöschen, komplett also nach 10 Jahren. Das sollte für Vermögen bis zu 100 Millionen Euro gelten.

Der Gesetzesentwurf führte dazu, dass 2005 Unternehmensübertragungen praktisch nicht mehr stattgefunden haben. Warum sollte jemand 2005 sein Unternehmen übertragen und dafür Steuern zahlen, wenn dies ab 2006 steuerfrei möglich ist? Inzwischen haben wir 2006 und der Gesetzesentwurf ist der Auflösung des letzten Bundestages zum Opfer gefallen. Wie wird es weiter gehen? Im Koalitionsvertrag wurde das Projekt erst einmal auf den 1. Januar 2007 verschoben.

Im Übrigen heißt es dort, dass die Erbschaftsteueränderung nur "unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts" erfolgen soll. Dieses Urteil lässt aber nichts Gutes erwarten; denn es geht dort um die steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ist es daher nicht zumindest eine Überlegung wert, die bestehenden steuerlichen Begünstigungen mitzunehmen, die es vielleicht bald nicht mehr geben wird, als auf eine vollständige Steuerfreistellung zu hoffen?

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12