Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Rückstellung wegen Patentverletzung

Für die Bildung einer Rückstellung wegen einer Patentverletzung muss der Patentinhaber nicht zwingend Kenntnis von der Patentverletzung haben.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nicht voraussetzt, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Es reicht aus, dass der Patentverletzer mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft rechnen muss. Allerdings muss eine solche Rückstellung zwingend in der Bilanz des dritten auf ihre erstmalige Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufgelöst werden, wenn Ansprüche zwischenzeitlich nicht geltend gemacht worden sind. Die dreijährige Auflösungsfrist beginnt mit der erstmaligen Rechtsverletzung, auch wenn die Patentverletzung laufend wiederholt wird. Aufzulösen sind auch die Rückstellungszuführungen in den Folgejahren.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13