Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers

Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dienen die Aufwendungen sowohl dem Beruf als auch der privaten Lebensführung, sind sie wegen des geltenden Aufteilungs- und Abzugsverbots grundsätzlich insgesamt nicht abziehbar. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das Hineinspielen privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13