Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Rückstellung für eine Rücknahmeverpflichtung

Für die Erfüllung einer Rücknahmegarantie kann ein Unternehmer eine Rückstellung bilden, da ungewiss ist, ob die Allgemeinheit von der Verpflichtung Gebrauch machen wird.

Zur Erfüllung von Entsorgungsverpflichtungen können die Unternehmen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden. Dies hat jetzt das Finanzgericht München für die Entsorgung von Altbatterien entschieden. Bei derartigen Rücknahmegarantien ist ungewiss, ob und in welchem Umfang die Kunden von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht nicht nur gegenüber Kunden, sondern auch gegenüber Dritten, wenn das Unternehmen sich verpflichtet hat, die Altbatterien jedes Herstellers zurückzunehmen. Durch eine solche an die Allgemeinheit gerichtete Erklärung ist ein faktischer Rücknahmezwang entstanden, dem sich das Unternehmen nicht entziehen kann.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13