Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch Freiberufler

Die Beschränkung der Steuerfreiheit für die Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte auf Arbeitnehmer verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz.

Die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten ist lohnsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Steuerbefreiung auf Arbeitnehmer beschränkt ist und nicht von Freiberuflern in Anspruch genommen werden kann. In der unterschiedlichen Besteuerung sieht der Bundesfinanzhof keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Anders als ein Arbeitnehmer unterliegt ein selbstständig Tätiger nicht den Kontrollmechanismen, mit dem die private Nutzung in Grenzen gehalten werden kann. Das Interesse eines Selbstständigen liege erfahrungsgemäß eher darin, betriebliche Einrichtungen zulasten des steuerlichen Gewinns privat zu nutzen.

Mit anderen Worten: Arbeitnehmer werden kontrolliert, Freiberufler können selbst entscheiden, in welcher Höhe Betriebsaufwendungen anfallen. Der Bundesfinanzhof unterstellt Freiberuflern die Tendenz, private Aufwendungen in den betrieblichen Bereich zu verlagern. Merke: Auch Bundesfinanzrichter sind Arbeitnehmer und kommen in den Genuss der Steuerfreiheit.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13