Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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SEStE-Gesetz

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) werden auch zentrale Teile des deutschen Unternehmenssteuerrechts geändert.

Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) passt das deutsche Steuerrecht an neuere Entwicklungen im Gesellschafts- und Steuerrecht der EU an. Diese Anpassung war notwendig geworden, nachdem neue Rechtsformen wie die Europäische Gesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE) eingeführt wurden, aber auch, weil die aktuelle Fusionsrichtlinie umzusetzen und die sogenannte Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu gestalten war.

Um diese Vorgaben zu erfüllen, wurden zentrale Bereiche des deutschen Unternehmenssteuerrechts, insbesondere das Körperschaftsteuergesetz (KStG), geändert. Eine zentrale Bedeutung nimmt die Neufassung von § 12 KStG ein. Die Änderungen umfassen:

Die Anwendung des deutschen Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird gesichert. Bei der Verlagerung von Vermögen in das Ausland werden stille Reserven sofort besteuert. Zur Abmilderung ist die Bildung einer über fünf Jahre aufzulösenden Rücklage möglich.

Das System der einbringungsgeborenen Anteile wurde aufgehoben.

Es wird sicher gestellt, dass bei grenzüberschreitenden Umwandlungen Verluste einer Kapitalgesellschaft nicht mehr auf eine andere Körperschaft übergehen können.

Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, grenzüberschreitende Umwandlungen vorzunehmen und den Unternehmen die freie Wahl der Rechtsform erleichtert.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13