
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs im Wege vorweggenommener Erbfolge hat zur Folge, dass Sie als Übernehmer des Betriebs eine vom Betriebsübergeber gebildete Rücklage übernehmen und fortführen. Durch den zugelassenen Übergang der Rücklage vom Rechtsvorgänger auf Sie als Rechtsnachfolger werden Sie bei der Auflösung der Rücklage letztlich so behandelt, als haben Sie selbst die Rücklage gebildet. Sie müssen den Gewinnzuschlag auch für diejenigen Zeiträume entrichten, für die Ihr Rechtsvorgänger die Vorteile aus der Rücklagenbildung gezogen hat.
Entstehen anlässlich der Betriebsübernahme zwei Rumpfwirtschaftsjahre, so ist das für die Höhe des Gewinnzuschlags unbeachtlich, da der Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % wegen der Besonderheiten des Betriebsübergangs im Wege der Rechtsnachfolge nur einmal anfällt. Dies ergibt sich aus den Besonderheiten des Betriebsübergangs im Wege der Rechtsnachfolge.