
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2007 das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsentlastungsgesetz/MEG II) beschlossen. Das Gesetz soll die mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz im Jahr 2006 eingeschlagene Richtung fortführen und Unternehmen von Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 58,8 Mio. Euro entlasten, die Verwaltung soll mindestens Euro 5 Mio. einsparen.
Der beschlossene Gesetzesentwurf enthält entsprechend zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet werden. Das Gesetz soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten.