Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grundstücke als gewillkürtes Betriebsvermögen

Damit ein Grundstück zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen kann, muss es auch dazu geeignet sein, dem Betrieb zu dienen.

Als Gewerbetreibender können Sie ein Wirtschaftsgut nicht allein durch eine Willensentscheidung in den betrieblichen Bereich überführen. Die Widmung eines Wirtschaftsgutes zu gewillkürtem Betriebsvermögen setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut objektiv geeignet ist, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen. Die Eignung zur Förderung eines Gewerbebetriebes kann bei einem zu fremden Wohnzwecken vermieteten Grundstück grundsätzlich vorliegen. Sie fehlt jedoch dann, wenn das Grundstück zu fast 100 % fremdfinanziert ist und die Fremdkapitalzinsen höher sind als die Mieterträge. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Grundstück in Zukunft einmal gewinnbringend sein wird, maßgeblich sind die Umstände im Zeitpunkt der Einlage.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12